Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Elternbeiträge

Stundenbuchungen: Kindergarten oder Kinderkrippe

 

Die Buchungszeit gibt den von den Eltern mit der Gemeinde vereinbarten Zeitraum an, während dem das Kind regelmäßig im Kinderhaus betreut wird (täglich durchschnittliche Nutzungszeit = Wochendurchschnitt). Wechselnde Buchungszeiten und/oder Buchungen weniger als 5 Tage/Woche werden auf den Tagesdurchschnitt einer 5 Tage/Woche umgerechnet.

 

Der Elternbeitrag wird jeweils am 5. Werktag eines jeden Monats für den gesamten Monat fällig.

Zu diesem Monatsbeitrag kommen zusätzlich jeweils monatlich 3 € für Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie 25 € im Jahr für Getränke hinzu.

Das Vorschuljahr ist frei!

 

Bei erstmaliger Aufnahme in das Kinderhaus sieht der Elternbeitrag folgendermaßen aus:

Bei Eintritt bis zum 15. ist der volle, ab dem 16. der halbe Monatsbeitrag zu entrichten. Dieser ist spätestens am 5. Werktag des Folgemonats zu bezahlen.

 

Bei gleichzeitigem Besuch von zwei oder mehr Kindern einer Familie (nicht mit einberechnet werden Vorschulkinder), reduziert sich die niedrigste Gebühr um 50%. Dabei ist keine Differenzierung von Kindergarten und Krippe vorzunehmen.

 

Folgende Buchungszeiten sind möglich:

  Besuch des Kindergartens: Besuch der Kinderkrippe:
1-2 Stunden/Tag   70 €
2-3 Stunden/Tag   85 €
3-4 Stunden/Tag 72 € 100 €
4-5 Stunden/Tag

79,50 €

115 €
5-6 Stunden/Tag

87 €

125 €
6-7 Stunden/Tag

94,50 €

135 €
7-8 Stunden/Tag

102 €

145 €
8-9 Stunden/Tag

109,50 €

 
9-10 Stunden/Tag 117 €  

 

Abweichung der Stundenbuchung:

Werden die gebuchten Zeiten regelmäßig überzogen, behält sich die Gemeinde vor, die nächsthöhere Gebühr für diesen Monat zu berechnen. Als regelmäßig gelten Buchungszeitenüberschreitungen an 4 Tagen (Kindergarten) oder an 5 Tagen (Kinderkrippe) im Monat.

Bei Gebührenerhöhungen zweimal in Folge, bleibt diese Gebühr bis zum nächsten Änderungsdatum (01.01., 01.05., 01.09. eines Jahres) bestehen.

Es besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgenutzt werden. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten mit Überziehung der Buchungszeit zu verrechnen.

 

Eine Höherbuchung der Buchungszeiten ist in begründeten Fällen grundsätzlich möglich.

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung der Stundenbuchung:

Werden die gebuchten Zeiten regelmäßig überzogen, behält sich die Gemeinde vor, die nächsthöhere Gebühr für diesen Monat zu berechnen. Als regelmäßig gelten Buchungszeitenüberschreitungen an 5 Tagen im Monat.

Bei Gebührenerhöhungen zweimal in Folge, bleibt diese Gebühr bis zum nächsten Änderungsdatum (01.01., 01.05., 01.09. eines Jahres) bestehen.

Es besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgenutzt werden. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten mit Überziehung der Buchungszeit zu verrechnen.

 

Eine Höherbuchung der Buchungszeiten ist in begründeten Fällen grundsätzlich möglich.

 

 

 

 

Sprechzeiten der Leiterin


täglich von 7-15 Uhr telefonisch unter 09642/1740 oder per Email an