Elternbeiträge
Stundenbuchungen: Kindergarten oder Kinderkrippe
Die Buchungszeit gibt den von den Eltern mit der Gemeinde vereinbarten Zeitraum an, während dem das Kind regelmäßig im Kinderhaus betreut wird (täglich durchschnittliche Nutzungszeit = Wochendurchschnitt).
Folgende Buchungszeiten sind der Kinderkrippe sowie im Kindergarten möglich:
Betreuungszeit je Tag | Gebühr Kinderkrippe | Gebühr Kindergarten |
bis 3 Stunden | 120,00 € | --- |
bis 4 Stunden | 140,00 € | 140,00 € |
bis 5 Stunden | 160,00 € | 160,00 € |
bis 6 Stunden | 180,00 € | 180,00 € |
bis 7 Stunden | 200,00 € | 200,00 € |
bis 8 Stunden | 220,00 € | 220,00 € |
bis 9 Stunden | --- | 240,00 € |
Besuchen zwei oder mehr Kinder derselben Personensorgeberechtigten das Kinderhaus Mobile, so ermäßigt sich die auf die jeweils gebuchte Betreuungszeit entfallende Gebühr für das zweite Kind um 10,00 € sowie für jedes weitere Kind um 20,00 €. Für die Ermäßigung gilt als erstes Kind dasjenige, welches zuerst im Kinderhaus Mobile angemeldet wurde.
Eine Höherbuchung der Betreuungszeit je Tag kann auf Antrag einmal je Betreuungsjahr (01.09. bis einschließlich dem 31.08.) vorgenommen werden. Eine Reduzierung der Betreuungszeit je Tag ist lediglich mit Wirkung für das nächste Betreuungsjahr möglich.
Gebührenschuld und Fälligkeit:
Die Gebührenschuld entsteht mit der Anmeldung des Kindes durch die Personensorgeberechtigten ab dem in der Anmeldung angegebenen Zeitpunkt. Die Anmeldung muss sechs Monate vor Beginn des Betreuungsjahres (Stichtag 31.01.) schriftlich erfolgen und gilt sodann verbindlich für die Dauer des gesamten Betreuungsjahres. Unterjährige Anmeldungen (z. B. Zuzug) sind grundsätzlich möglich.
Sofern das angemeldete Kind das Kinderhaus Mobile wegen vorübergehender Erkrankung oder aus persönlichen Gründen (z. B. Urlaubsreisen oder Ferien) nicht besucht, wird die auf die jeweils gebuchte Betreuungszeit entfallende Gebühr in voller Höhe für das Vorhalten des Betreuungsplatzes erhoben.
Die Gebührenschuld endet bei einem Wegzug und gleichzeitiger Anmeldung des Kindes in einer anderen Kindertageseinrichtung. Eine Abmeldung bedarf es nicht, sofern das Kind nach Beendigung des Betreuungsjahres in die Schule wechselt. Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung das Kinderhaus Mobile über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht besuchen, wird die auf die jeweils gebuchte Betreuungszeit entfallende Gebühr auf Antrag erstattet.
Die auf die jeweils gebuchte Betreuungszeit entfallende Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kinderhaus Mobile an den festgesetzten Schließtagen geschlossen bleibt. Selbiges gilt bei einer vorübergehenden Schließung auf behördliche Anordnung zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten.
Die auf die jeweils gebuchte Betreuungszeit anfallende Gebühr ist jeweils im Voraus bis zum 15. Eines jeden Monats auf eines der Konten der Gemeinde Kulmain zu entrichten.
Bürozeiten der Leitung
Montag - Mittwoch in der Zeit von 6.45 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag – Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr 13.00 Uhr
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telefonisch unter 09642/1740 oder per Email an