A wie ...

A wie

ADRESSE

Wie können Sie uns erreichen?

 

Kinderhaus Mobile

Höhenweg 1

95508 Kulmain

 

Tel. 09642 / 17 40  (Kiga)

Tel. 09642/ 703585 (Krippe)

 

Email: 

 

Homepage: www.kinderhaus-mobile-kulmain.de

 

ANFANG

Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für ein Kind ein neuer und wichtiger

Lebensabschnitt, der anfänglich mit Problemen verbunden sein kann. Doch die

Eltern und wir können eine Menge tun, um dem Kind den Neubeginn zu erleichtern.

Wir erwarten von Ihnen, dass Ihr Kind von einer vertrauten Person in den

Kindergarten eingewöhnt wird.

 

ANMELDUNG

Die Anmeldung des Kindes durch die Eltern erfolgt auf der Grundlage eines

Aufnahmegespräches. Dieses findet für das gesamte kommende Kindergartenjahr

jeweils im Januar/Februar oder nach telefonischer Vereinbarung statt. Hier werden

Eltern über vertragliche Leistungen informiert und ein Betreuungsvertrag

zusammen ausgefüllt. Die Eltern sind verpflichtet, bei der Anmeldung des

Kindes einen Nachweis über die Durchführung der zuletzt fälligen

Früherkennungsuntersuchung sowie die Masernimpfung vorzulegen.

 

 

AUFNAHME

Wir bilden und betreuen Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.

Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

* Vorlage des Impfpasses

* Vorlage des Kinder Untersuchungsheftes (Gelbes U-Heft)

* Bei auswertigen Familien Vorlage der Anmeldebescheinigung der Meldebehörde

und Ausweis beider Elternteile

Die Aufnahme ist mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages für beide Seiten

verbindlich. Bitte geben Sie alle Aufnahmeformulare ausgefüllt und unterschrieben bis

spätestens 1 Woche nach dem persönlichen Aufnahmegespräch bei uns wieder ab.

 

Das neue Kinderhausjahr beginnt im September. Erfahrungsgemäß ist dies der

beste Zeitpunkt für einen Eintritt. Für alle Kinder gilt der gleiche Anmeldetag

im Januar/Februar. Aufnahmen während des Jahres sind möglich, soweit Plätze zur

Verfügung stehen.

 

ABHOLBERECHTIGTE

Nur die im Betreuungsvertrag genannten Personen sind befugt, das Kind vom

Kindergarten abzuholen.

Die Erzieher*in der Gruppe müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls

eine Änderung ansteht! Bei Abholung durch Dritte, die nicht im Betreuungsvertrag

angegeben sind – ist eine Tagesvollmacht auszufüllen. Abholende Personen, die im Kinderhaus unbekannt sind, müssen sich ggf. ausweisen können (Personalausweis oder Führerschein). Sonst dürfen wir das Kind nicht übergeben! Achtung: Kinder dürfen nicht von Jugendlichen unter 13 Jahren abgeholt werden!

 

ABHOLZEITEN

Die Abholzeiten richten sich nach den jeweiligen Buchungsstunden. Um eine

ungestörte Spiel- sowie Mittagessenszeit für die Kinder zu gewährleisten, bieten wir

folgende Zeiten an: ab 11.45 Uhr - 12.00 Uhr (12.00 Uhr – 12.30 Uhr Mittagsruhe – keine Abholung möglich)

Sollte Ihr Kind in der Einrichtung am Mittagessen teilnehmen kann es ab 12.30 Uhr abgeholt

werden – spätestens derzeit jedoch um 15.00 Uhr!

 

ABMELDUNG BEI KRANKHEIT ODER ABWESENHEIT

Kinder, die die Einrichtung nicht besuchen können, müssen bis 8.30 Uhr telefonisch

abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten oder deren Verdacht müssen in der

Einrichtung per Aushang und/oder über die Kita-Info-App angezeigt werden und müssen deshalb

an uns gemeldet werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist ggf. vor Rückkehr in die Einrichtung

ein ärztliches Attest vorzulegen. Für längere Abwesenheit, wie Urlaub, Kuraufenthalte

oder geplante Klinikaufenthalte bitten wir Sie, die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig

zu informieren.

 

ABSCHLUSSFAHRT Vorschulkinder

Jeweils im Juni vor der Einschulung Ihres Kindes darf es an einer Abschlussfahrt

teilnehmen. Dieses Vorhaben wird mit den Kindern besprochen und überlegt wohin sie fahren

möchten. Die Kinder stimmen dann in einer Kinderkonferenz darüber ab. In den vergangenen

Jahren haben sich die Vorschulkinder z.B. für den Playmobil-Funpark in Zirndorf oder den

Freizeitpark Plohn entschieden.

 

ABSCHLUSSAKTION Vorschulkinder

Zum Ende des Kinderhausjahres im Sommer, findet für alle Vorschulkinder eine Abschlussaktion

statt. Dafür dürfen sich die Vorschulkinder partizipativ an der Gestaltung und Planung sowie der

Abstimmung beteiligen. Vergangenen Jahres haben sie sich eine Kinderdisco überlegt und jede

Menge Leckereien. Diese Veranstaltung findet, ohne die Eltern, am Abend statt (18.30 Uhr –

21.30 Uhr)

 

 

ABSCHLUSS

Der Abschluss ist für alle Kinder am letzten Tag vor den Sommerferien. Die Eltern der

Vorschulkinder werden am Vormittag zum „Rauswurf der Vorschulkinder“ und den „Reinwurf der

Wechselkinder“ (Wechsel von der Kinderkrippe in den Kindergarten zum September) eingeladen.

Im Anschluss daran findet eine kleine Segnungsandacht im Garten statt, bevor um 11.45 Uhr das

Kinderhaus schließt.

 

AUFSICHTSBEHÖRDE

Die staatliche Aufsicht (Regierung, Landradsamt/Kreisjugendamt) umfasst die

Überwachung und Beratung der Kindergärten. Sie hat darüber zu wachen, dass die

Träger der Kindergärten die gesetzlichen Bestimmungen des KiGa-Gesetzes und die

dazu ergangenen Durchführungsverordnungen beachten.

Durch einen persönlichen Besuch der Aufsichtsbehörde in den Einrichtungen – den

sogenannten Begehungen werden die Gegebenheiten vor Ort besichtigt und überprüft.


 

AUFSICHTSPFLICHT

Für den Weg vom Elternhaus zu unserer Einrichtung und zurück, obliegt die Aufsichts-

pflicht bei den Eltern. Während der Betreuungszeit steht Ihr Kind unter unserer Aufsicht. Die

Aufsicht beginnt erst, wenn wir Ihr Kind begrüßt haben und endet mit dem Abholen

durch die Eltern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind uns persönlich begrüßt und

sich ebenso persönlich verabschiedet. Nur so kann sichergestellt werden, dass die

Aufsichtspflicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. Bei gemeinsamen

Veranstaltungen (Festen, gemeinsamen Ausflügen etc.) obliegt die Aufsichtspflicht bei den

Eltern.

 

AUSBILDUNG

Jeder Erzieher*in ist befugt angehende Erzieher*in und Kinderpfleger*in auszubilden.

Das sind Schüler*in der Fachakademie im SEJ (Sozialpädagogisches Einführungsjahr) und

Schüler*in der Berufsfachschule für Kinderpflege sowie Berufspraktikanten.

 

AUSFLÜGE

Wir unternehmen Ausflüge bzw. Spaziergänge mit den Kindern. Diese

können auf Gruppenebene, oder aber auch mit allen Kindern der Einrichtung

stattfinden. Manchmal ergeben sie sich spontan, so dass sie vorab nicht im

Wochenplan angekündigt werden. Bei größeren Ausflügen werden Sie jeweils schriftlich

vorab informiert. Evtl. anfallende Kosten müssen in der Regel separat von den Eltern

übernommen werden.

 

AUSHÄNGE

Wichtige Informationen erhalten Sie durch Aushänge und Elternbriefe. Beachten Sie

deshalb täglich unsere Aushänge an den verschiedenen Informationstafeln im

Haupteingang, an den jeweiligen Gruppen und am Infopoint in der Kinderkrippe im

Eingangsbereich.