A wie ...

A wie

ADRESSE

Wie können Sie uns erreichen?

      

Kinderhaus Mobile

Höhenweg 1

95508 Kulmain

 

Tel. 09642 / 17 40   (Kiga)

Tel. 09642/ 703585 (Krippe)

 

Email:

           

 

Homepage: www.kinderhaus-mobile-kulmain.de

 

 

ANFANG

Mit dem Eintritt in die Kinderkrippe beginnt für ein Kind ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt, der anfänglich mit Problemen verbunden sein kann. Doch die Eltern und wir können eine Menge tun, um dem Kind den Neubeginn zu erleichtern.

Wir erwarten von Ihnen, dass Ihr Kind von einer vertrauten Person in die Kinderkrippe eingewöhnt wird.

 

ANMELDUNG

Die Anmeldung des Kindes durch die Eltern erfolgt auf der Grundlage eines Aufnahmegespräches. Dieses findet für das gesamte kommende Krippenjahr jeweils im Januar oder nach telefonischer Vereinbarung statt. Hier werden Eltern über vertragliche Leistungen informiert und ein Betreuungsvertrag zusammen ausgefüllt. Die Eltern sind verpflichtet, bei der Anmeldung des Kindes einen Nachweis über die Durchführung der zuletzt fälligen Früherkennungsuntersuchung sowie die Masernimpfung vorzulegen.

 

AUFNAHME IN DIE KRIPPENGRUPPE

Wir bilden und betreuen Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.

Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

            * Vorlage des Impfpasses

            * Vorlage des Kinder Untersuchungsheftes (Gelbes U-Heft)

            * Bei auswertigen Familien Vorlage der Anmeldebescheinigung der Meldebehörde und Ausweis beider Elternteile

Die Aufnahme ist mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages für beide Seiten verbindlich. Bitte geben Sie alle Aufnahmeformulare ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 1 Woche nach dem persönlichen Aufnahmegespräch bei uns wieder ab.

 

Das neue Kindergartenjahr beginnt im September. Erfahrungsgemäß ist dies der Beste Zeitpunkt für einen Eintritt. Für  alle   Kinder gilt der gleiche Anmeldetag im Januar. Aufnahmen während des Jahres sind möglich, soweit Plätze zur Verfügung stehen.

 

ABHOLBERECHTIGTE

Nur die im Betreuungsvertrag genannten Personen sind befugt, das Kind vom

Kindergarten abzuholen. 

Die Erzieherinnen der Gruppe müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls eine Änderung ansteht! Bei Abholung durch Dritte, die nicht im Betreuungsvertrag angegeben sind – ist eine Tagesvollmacht auszufüllen. Abholende Personen, die im Kinderhaus unbekannt sind, müssen sich  ggf. ausweisen können(Personalausweis oder Führerschein). Sonst dürfen wir das Kind nicht übergeben! Achtung: Kinder dürfen nicht von Jugendlichen unter 13 Jahren abgeholt werden!

 

ABHOLZEITEN

Die Abholzeiten richten sich nach den jeweiligen Buchungsstunden. Um eine ungestörte Spiel- bzw. Mittagszeit für die Kinder zu gewährleisten, bieten wir folgende Zeiten an:

11.45 Uhr (Ende der Kernzeit) bzw. nach dem Mittagessen 12.15 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach dem Schlafen ab 14.00 Uhr

 

ABMELDUNG BEI KRANKHEIT ODER ABWESENHEIT

Kinder, die die Einrichtung nicht besuchen können, müssen bis 8.30 Uhr telefonisch abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten oder deren Verdacht müssen in der Einrichtung per Aushang angezeigt werden und müssen deshalb an uns gemeldet werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist ggf. vor Rückkehr in die Einrichtung ein ärztliches Attest vorzulegen. Für längere Abwesenheit, wie Urlaub, Kuraufenthalte oder geplante Klinikaufenthalte bitten wir Sie, die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig zu informieren.

 

ABSCHLUSSFAHRT

Jeweils im Juni machen wir eine Abschlussfahrt mit den Eltern bzw. einem Elternteil.  Das Ausflugsziel variiert von Jahr zu Jahr. Für interessante Ideen und Vorschläge sind wir jederzeit offen. Termin, Ort und Ablauf erhalten Sie vorher in einem gesonderten Schreiben. Eine Teilnahme ohne Begleitung ist nicht möglich.

 

ATTEST

Nimmt Ihr Kind nach einer ansteckenden Kinderkrankheit (Scharlach, Ringelröteln…) den Besuch der Kinderkrippe wieder auf – benötigen wir eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über das nicht mehr Bestehen der Krankheit!

 

AUFSICHTSBEHÖRDE

Die staatliche Aufsicht (Regierung, Landratsamt/Kreisjugendamt) umfasst die Überwachung und Beratung der Kindergärten und Krippen. Sie hat darüber zu wachen, dass die Träger der Kindergärten und Krippen die gesetzlichen Bestimmungen des KiGa-Gesetzes und die dazu ergangenen Durchführungsver- ordnungen beachten.

Durch einen persönlichen Besuch der Aufsichtsbehörde in den Einrichtungen – den sogenannten Begehungen werden die Gegebenheiten vor Ort besichtigt und überprüft.

 

AUFSICHTSPFLICHT

Für den Weg vom Elternhaus zu unserer Einrichtung und zurück obliegt die Aufsichts-

pflicht den Eltern. Während der Betreuungszeit steht Ihr Kind unter unserer Aufsicht. Die

Aufsicht beginnt erst, wenn wir Ihr Kind begrüßt haben und endet mit dem Abholen

durch die Eltern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind uns persönlich begrüßt und

sich ebenso persönlich verabschiedet. Nur so kann sichergestellt werden, dass die

Aufsichtspflicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. Bei gemeinsamen

Veranstaltungen (Festen, gemeinsamen Ausflügen etc.) obliegt die Aufsichtspflicht den

Eltern.

 

AUSBILDUNG

Jede Erzieherin ist befugt, angehende Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen auszubilden. Das sind Schülerinnen der Fachakademie für Sozialpädagogik im 1. Und 2. Sozialpädagogischen Seminar und Schülerinnen der Kinderpflegeschule.

 

AUSFLÜGE

Wir unternehmen gelegentlich Ausflüge bzw. Spaziergänge mit den Kindern. Diese können auf Gruppenebene, oder aber auch mit allen Kindern der Einrichtung stattfinden. Manchmal ergeben sie sich spontan, so dass sie vorab nicht im Wochenplan angekündigt werden. Bei größeren Ausflügen werden Sie jeweils schriftlich  vorab informiert. Evtl. anfallende Kosten müssen in der Regel separat von den Eltern übernommen werden.

 

AUSHÄNGE

Wichtige Informationen erhalten Sie durch Aushänge und Elternbriefe. Beachten Sie

deshalb täglich unsere Aushänge an den verschiedenen Informationstafeln im  Haupteingang, an den jeweiligen Gruppen und am Infopoint in der Kinderkrippe im  Eingangsbereich.