S wie ...

S wie

SCHLAFENSZEIT

Für unsere Kleinen ist ein Tag sehr anstrengend. Bei Bedarf werden die Kleinen flexibel nach den gewohnten Schlafenszeiten hingelegt oder für die Kinder die den ganzen Tag gemeldet sind, ist zusätzlich eine Ruhe- und Schlafenszeit zwischen 12. 30 Uhr und 14.00 Uhr festgelegt. In dieser Zeit ist keine Abholung möglich. In der Schlafenszeit werden die Kinder von Stefanie Lehner und Marion Schoberth (Glühwürmchengruppe) betreut. Bettwäsche wird von uns gestellt.

      

SAUBERKEIT

Für die Sauberkeit und Hygiene in unserem Haus sorgen täglich 3 Raumpflegerinnen.  

 

 

SCHLIESSTAGE

Schließtage sind Werktage, an denen im Kinderhaus keinerlei Betrieb ist, Kinder das Kinderhaus nicht besuchen können und keinerlei Betreuung angeboten wird. Das Kinderhaus kann diese, anders als die Schule, selbst bestimmen, richtet sich jedoch nach den Schulferien. Zudem kann die Einrichtung bis zu 5 Tage wegen Fortbildungsmaßnahmen schließen.

 

SCHWEIGEPFLICHT

Alle im Kinderhaus beschäftigten Personen (auch Praktikanten) unterliegen der Schweigepflicht. Familienverhältnisse, Entwicklungsstand des Kindes und alle anderen den Erzieherinnen zugänglichen Daten werden an Dritte NICHT weitergegeben! Gleiches gilt für die Elternbeiräte und hospitierende Eltern oder Eltern während der Eingewöhnungszeit. 

 

SPIELGELD

Das Spielgeld beträgt 3 € pro Monat. Das Spielgeld wird u.a. für Anschaffungen (Bücher, CD´s, Spiele o.ä.) und Einkäufe (Essen für die verschiedenen Feiern wie Nikolaus, Weihnachten, Fasching und Ostern, Zutaten für Koch- und Backangebote) verwendet.       Es wird jeweils halbjährlich zusammen mit dem Getränkegeld von Ihrem Konto eingezogen wird.

 

SONNENSCHUTZ

Cremen Sie Ihr Kind an sonnigen Tagen ein. Bitte denken Sie an eine Kopfbedeckung von zuhause, ein absolutes Muss um im Garten spielen zu können. Bitte bringen Sie zusätzlich Sonnencreme mit und deponieren Sie diese mit Namen am Garderobenplatz Ihres Kindes. Füllen Sie bitte das Formular aus und geben es in ihrer Gruppe ab. Durch die mitgebrachte Creme und das Formular willigen Sie ein, dass Ihr Kind im Bedarfsfall nochmal selbst oder durch die pädagogischen Fachkräfte eingecremt wird.