A wie ...
A wie
ADRESSE
Wie können Sie uns erreichen?
Kinderhaus Mobile
Höhenweg 1
95508 Kulmain
Tel. 09642 / 17 40 (Kiga)
Tel. 09642/ 703585 (Krippe)
Email:
Homepage: www.kinderhaus-mobile-kulmain.de
ANFANG
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für ein Kind ein neuer und wichtiger
Lebensabschnitt, der anfänglich mit Problemen verbunden sein kann. Doch die
Eltern und wir können eine Menge tun, um dem Kind den Neubeginn zu erleichtern.
Wir erwarten von Ihnen, dass Ihr Kind von einer vertrauten Person in den
Kindergarten eingewöhnt wird.
ANMELDUNG
Die Anmeldung des Kindes durch die Eltern erfolgt auf der Grundlage eines
Aufnahmegespräches. Dieses findet für das gesamte kommende Kigajahr
jeweils im Januar oder nach telefonischer Vereinbarung statt. Hier werden
Eltern über vertragliche Leistungen informiert und ein Betreuungsvertrag
zusammen ausgefüllt. Die Eltern sind verpflichtet, bei der Anmeldung des
Kindes einen Nachweis über die Durchführung der zuletzt fälligen
Früherkennungsuntersuchung sowie die Masernimpfung vorzulegen.
AUFNAHME
Wir bilden und betreuen Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
* Vorlage des Impfpasses
* Vorlage des Kinder Untersuchungsheftes (Gelbes U-Heft)
* Bei auswertigen Familien Vorlage der Anmeldebescheinigung der Meldebehörde
und Ausweis beider Elternteile
Die Aufnahme ist mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages für beide Seiten
verbindlich. Bitte geben Sie alle Aufnahmeformulare ausgefüllt und unterschrieben bis
spätestens 1 Woche nach dem persönlichen Aufnahmegespräch bei uns wieder ab.
Das neue Kindergartenjahr beginnt im September. Erfahrungsgemäß ist dies der
beste Zeitpunkt für einen Eintritt. Für alle Kinder gilt der gleiche Anmeldetag
im Januar. Aufnahmen während des Jahres sind möglich, soweit Plätze zur
Verfügung stehen.
ABHOLBERECHTIGTE
Nur die im Betreuungsvertrag genannten Personen sind befugt, das Kind vom
Kindergarten abzuholen.
Die Erzieherinnen der Gruppe müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls
eine Änderung ansteht! Bei Abholung durch Dritte, die nicht im Betreuungsvertrag
angegeben sind – ist eine Tagesvollmacht auszufüllen. Abholende Personen, die im Kinderhaus unbekannt sind, müssen sich ggf. ausweisen können(Personalausweis oder Führerschein). Sonst dürfen wir das Kind nicht übergeben! Achtung: Kinder dürfen nicht von Jugendlichen unter 13 Jahren abgeholt werden!
ABHOLZEITEN
Die Abholzeiten richten sich nach den jeweiligen Buchungsstunden. Um eine
ungestörte Spiel- sowie Mittagessenszeit für die Kinder zu gewährleisten, bieten wir
folgende Zeiten an: 12.00 Uhr (Ende der Kernzeit)- 12.30 Uhr! Sollte Ihr Kind in der Einrichtung am Mittagessen teilnehmen kann es ab 12.30 Uhr abgeholt werden -
spätestens jedoch um 15.30 Uhr!
ABMELDUNG BEI KRANKHEIT ODER ABWESENHEIT
Kinder, die die Einrichtung nicht besuchen können, müssen bis 8.30 Uhr telefonisch
abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten oder deren Verdacht müssen in der
Einrichtung per Aushang angezeigt werden und müssen deshalb an uns gemeldet
werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist ggf. vor Rückkehr in die Einrichtung
ein ärztliches Attest vorzulegen. Für längere Abwesenheit, wie Urlaub, Kuraufenthalte
oder geplante Klinikaufenthalte bitten wir Sie, die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig
zu informieren.
ABSCHLUSSFAHRT
Jeweils im Juni vor der Einschulung Ihres Kindes darf es an einer Abschlussfahrt
teilnehmen. In den letzten Jahren hat sich dazu beispielsweise der Playmobil-Funpark in Zirndorf
bewährt.
AUFSICHTSBEHÖRDE
Die staatliche Aufsicht (Regierung, Landradsamt/Kreisjugendamt) umfasst die
Überwachung und Beratung der Kindergärten. Sie hat darüber zu wachen, dass die
Träger der Kindergärten die gesetzlichen Bestimmungen des KiGa-Gesetzes und die
dazu ergangenen Durchführungsverordnungen beachten.
Durch einen persönlichen Besuch der Aufsichtsbehörde in den Einrichtungen – den
sogenannten Begehungen werden die Gegebenheiten vor
Ort besichtigt und überprüft.
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AUFSICHTSPFLICHT
Für den Weg vom Elternhaus zu unserer Einrichtung und zurück obliegt die Aufsichts-
pflicht den Eltern. Während der Betreuungszeit steht Ihr Kind unter unserer Aufsicht. Die
Aufsicht beginnt erst, wenn wir Ihr Kind begrüßt haben und endet mit dem Abholen
durch die Eltern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind uns persönlich begrüßt und
sich ebenso persönlich verabschiedet. Nur so kann sichergestellt werden, dass die
Aufsichtspflicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. Bei gemeinsamen
Veranstaltungen (Festen, gemeinsamen Ausflügen etc.) obliegt die Aufsichtspflicht den
Eltern.
AUSBILDUNG
Jede Erzieherin ist befugt angehende Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen auszubilden.
Das sind Schülerinnen der Fachakademie im 1. und 2. Sozialpädagogischen Seminar und
Schülerinnen der Berufsfachschule für Kinderpflege.
AUSFLÜGE
Wir unternehmen gelegentlich Ausflüge bzw. Spaziergänge mit den Kindern. Diese
können auf Gruppenebene, oder aber auch mit allen Kindern der Einrichtung
stattfinden. Manchmal ergeben sie sich spontan, so dass sie vorab nicht im
Wochenplan angekündigt werden. Bei größeren Ausflügen werden Sie jeweils schriftlich
vorab informiert. Evtl. anfallende Kosten müssen in der Regel separat von den Eltern
übernommen werden.
AUSHÄNGE
Wichtige Informationen erhalten Sie durch Aushänge und Elternbriefe. Beachten Sie
deshalb täglich unsere Aushänge an den verschiedenen Informationstafeln im
Haupteingang, an den jeweiligen Gruppen und am Infopoint in der Kinderkrippe im
Eingangsbereich.