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A wie ...

A wie

    ADRESSE

    Wie können Sie uns erreichen?

      

       Kinderhaus Mobile

       Höhenweg 1

       95508 Kulmain

 

      Tel. 09642 / 17 40   (Kiga)

      Tel. 09642/ 703585 (Krippe)

 

      Email:

                 

 

      Homepage: www.kinderhaus-mobile-kulmain.de

 

   ANFANG

    Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für ein Kind ein neuer und wichtiger 

    Lebensabschnitt, der anfänglich mit Problemen verbunden sein kann. Doch die

    Eltern und wir können eine Menge tun, um dem Kind den Neubeginn zu erleichtern.

    Wir erwarten von Ihnen, dass Ihr Kind von einer vertrauten Person in den

    Kindergarten eingewöhnt wird.

 

     ANMELDUNG

      Die Anmeldung des Kindes durch die Eltern erfolgt auf der Grundlage eines     

      Aufnahmegespräches. Dieses findet für das gesamte kommende Kigajahr

      jeweils im Januar oder nach telefonischer Vereinbarung statt. Hier werden

      Eltern über vertragliche Leistungen informiert und ein Betreuungsvertrag

      zusammen ausgefüllt. Die Eltern sind verpflichtet, bei der Anmeldung des  

      Kindes einen Nachweis über die Durchführung der zuletzt fälligen

      Früherkennungsuntersuchung sowie die Masernimpfung vorzulegen.

 

 

       AUFNAHME

       Wir bilden und betreuen Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt.

       Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

            * Vorlage des Impfpasses

            * Vorlage des Kinder Untersuchungsheftes (Gelbes U-Heft)

            * Bei auswertigen Familien Vorlage der Anmeldebescheinigung der Meldebehörde

       und Ausweis beider Elternteile

       Die Aufnahme ist mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages für beide Seiten

       verbindlich. Bitte geben Sie alle Aufnahmeformulare ausgefüllt und unterschrieben bis

       spätestens 1 Woche nach dem persönlichen Aufnahmegespräch bei uns wieder ab.

 

       Das neue Kindergartenjahr beginnt im September. Erfahrungsgemäß ist dies der

       beste Zeitpunkt für einen Eintritt. Für  alle   Kinder gilt der gleiche Anmeldetag

       im Januar. Aufnahmen während des Jahres sind möglich, soweit Plätze zur

       Verfügung stehen.

 

       ABHOLBERECHTIGTE

Nur die im Betreuungsvertrag genannten Personen sind befugt, das Kind vom

Kindergarten abzuholen.  

Die Erzieherinnen der Gruppe müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls    

eine Änderung ansteht! Bei Abholung durch Dritte, die nicht im Betreuungsvertrag

angegeben sind – ist eine Tagesvollmacht auszufüllen. Abholende Personen, die im Kinderhaus unbekannt sind, müssen sich  ggf. ausweisen können(Personalausweis oder Führerschein). Sonst dürfen wir das Kind nicht übergeben! Achtung: Kinder dürfen nicht von Jugendlichen unter 13 Jahren abgeholt werden!

     

       ABHOLZEITEN

       Die Abholzeiten richten sich nach den jeweiligen Buchungsstunden. Um eine

       ungestörte Spiel- sowie Mittagessenszeit für die Kinder zu gewährleisten, bieten wir

folgende Zeiten an: 12.00 Uhr (Ende der Kernzeit)- 12.30 Uhr! Sollte Ihr Kind in der Einrichtung am Mittagessen teilnehmen kann es ab 12.30 Uhr abgeholt werden -  

       spätestens jedoch um 15.30 Uhr!

 

       ABMELDUNG BEI KRANKHEIT ODER ABWESENHEIT

       Kinder, die die Einrichtung nicht besuchen können, müssen bis 8.30 Uhr telefonisch

       abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten oder deren Verdacht müssen in der

       Einrichtung per Aushang angezeigt werden und müssen deshalb an uns gemeldet

       werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist ggf. vor Rückkehr in die Einrichtung

       ein ärztliches Attest vorzulegen. Für längere Abwesenheit, wie Urlaub, Kuraufenthalte

       oder geplante Klinikaufenthalte bitten wir Sie, die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig

       zu informieren.

 

       ABSCHLUSSFAHRT

       Jeweils im Juni vor der Einschulung Ihres Kindes darf es an einer Abschlussfahrt

       teilnehmen. In den letzten Jahren hat sich dazu beispielsweise der Playmobil-Funpark in Zirndorf

       bewährt.

     

       AUFSICHTSBEHÖRDE

       Die staatliche Aufsicht (Regierung, Landradsamt/Kreisjugendamt) umfasst die

       Überwachung und Beratung der Kindergärten. Sie hat darüber zu wachen, dass die

       Träger der Kindergärten die gesetzlichen Bestimmungen des KiGa-Gesetzes und die

       dazu ergangenen Durchführungsverordnungen beachten.

       Durch einen persönlichen Besuch der Aufsichtsbehörde in den Einrichtungen – den

       sogenannten Begehungen werden die Gegebenheiten vor 

       Ort besichtigt und überprüft.

 

 

 

 

       AUFSICHTSPFLICHT

       Für den Weg vom Elternhaus zu unserer Einrichtung und zurück obliegt die Aufsichts-

       pflicht den Eltern. Während der Betreuungszeit steht Ihr Kind unter unserer Aufsicht. Die

       Aufsicht beginnt erst, wenn wir Ihr Kind begrüßt haben und endet mit dem Abholen

       durch die Eltern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind uns persönlich begrüßt und

       sich ebenso persönlich verabschiedet. Nur so kann sichergestellt werden, dass die

       Aufsichtspflicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. Bei gemeinsamen

       Veranstaltungen (Festen, gemeinsamen Ausflügen etc.) obliegt die Aufsichtspflicht den

       Eltern.

 

       AUSBILDUNG

       Jede Erzieherin ist befugt angehende Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen auszubilden.

       Das sind Schülerinnen der Fachakademie im 1. und 2. Sozialpädagogischen Seminar und

       Schülerinnen der Berufsfachschule für Kinderpflege.

 

       AUSFLÜGE

       Wir unternehmen gelegentlich Ausflüge bzw. Spaziergänge mit den Kindern. Diese

       können auf Gruppenebene, oder aber auch mit allen Kindern der Einrichtung

       stattfinden. Manchmal ergeben sie sich spontan, so dass sie vorab nicht im

       Wochenplan angekündigt werden. Bei größeren Ausflügen werden Sie jeweils schriftlich

       vorab informiert. Evtl. anfallende Kosten müssen in der Regel separat von den Eltern

       übernommen werden.

 

       AUSHÄNGE

       Wichtige Informationen erhalten Sie durch Aushänge und Elternbriefe. Beachten Sie

       deshalb täglich unsere Aushänge an den verschiedenen Informationstafeln im

       Haupteingang, an den jeweiligen Gruppen und am Infopoint in der Kinderkrippe im

       Eingangsbereich.