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G wie ...

 

G wie

GARTEN

Unser Außengelände bietet vielfältige Möglichkeiten für Umwelt-, Natur-, Sinnes- und Bewegungserfahrungen. Deshalb nutzen wir den Garten so oft es geht!

 

GRUPPE

Ihr Kind kommt in eine Gruppe mit maximal 12 Kindern. In der Kinderkrippe gibt es die „Schmetterlingsgruppe“, die „ Marienkäfergruppe“ und die ,,Glühwürmchengruppe''. Im Kindergarten gibt es dann noch die Mäusegruppe, die Bienengruppe sowie die Tigergruppe.

 

GEBURTSTAG

Jedesmal wenn ein Kind seinen geliebten Geburtstag hat, darf es auch bei uns feiern. Die Eltern bringen dann für die Kinder eine Kleinigkeit zum Essen mit. Dies wird vorab mit dem zuständigen Gruppenpersonal abgesprochen. Das Kind erfährt an diesem Tag eine besondere Wertschätzung und genießt die Aufmerksamkeit der ganzen Gruppe. Zur Feier ist es üblich das das Geburtstagskind eine Krone bekommt und auf dem Geburtstagsthron neben seinen ausgewählten Freunden sitzen darf. Nachdem ihm ein Geburtstagslied gesungen wurde und ein Fingerspiel gemacht wurde, erhält es ein kleines Geschenk das es gleich auspacken darf. Nachdem dann alle gratuliert haben und gute Wünsche mit der Geburtstagsrakete abgeschossen wurden, essen alle gemeinsam mit dem Geburtstagskind.

 

GEBÜHREN

Die Gebühren entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn des Monats. Bei Eintritt bis zum 15. ist der volle, ab dem 16. der halbe Monatsbeitrag zu entrichten.

 Die Gebühren werden jeweils am 5. Werktag eines jeden Monats für den gesamten Monat zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist zu bewirken durch das SEPA Mandat.

 

GEBÜHRENERMÄSSIGUNG UND BEFREIUNG

Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Wie hoch ist das Krippengeld? Maximal 100 Euro pro Kind und pro Kalendermonat. Ist der monatliche Elternbeitrag geringer, wird das Krippengeld maximal in der tatsächlichen Höhe gezahlt. Wie beantrage ich das Krippengeld?

Das Krippengeld wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Zur Antragstellung gelangen Sie hier.

Das Krippengeld ist schriftlich unter Verwendung der amtlich bereitgestellten Formulare beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu beantragen. Hierzu stehen Ihnen ein Downloadformular sowie ein Onlineantrag zur Verfügung. Für eine rechtswirksame Antragstellung ist eine Unterschrift erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahme: Alleinerziehende).

 

GEMEINDE

Träger unseres Kinderhauses ist die Gemeinde Kulmain.

Kontakt:              Gemeindeverwaltung

                               Hauptstraße 28

                               95508 Kulmain

 

Ansprechpartner: Bürgermeister Günter Kopp (09642/7040091) sowie

 

Geschäftsleiterin Kathrin König (09642/7040092)

 

GETRÄNKE

Unseren Kindern stehen während des Aufenthaltes im Kinderhaus  durchgängig Tee, Mineralwasser und Saftschorle zur Verfügung! Hierfür wird bisher 2mal im Jahr 12,50 Euro vom Konto der Eltern abgebucht.