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U wie ...

U wie

UNFALLVERSICHERUNG

Ab der Aufnahme Ihres Kindes in unserer Einrichtung ist es durch die Gemeinde gesetzlich gegen Unfall versichert:

- auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung

- während des Aufenthaltes in der Einrichtung

- während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungs-

  geländes (Spaziergänge, Feste….)

Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, sind der Leitung mitzuteilen, damit der Unfall dem zuständigen Unfallversicherungs-

träger gemeldet werden kann.

 

UNTERSTÜTZUNG

Wenn Sie als Eltern das Kinderhaus unterstützen und aktiv am Geschehen beteiligt sein wollen, gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engangieren. Die wohl naheliegendste ist, sich für die Elternbeiratswahl zur Verfügung zu stellen. Dieser ist ein wichtiges und wesentliches Instrument der Elternschaft. Er hat zahlreiche Rechte und in wichtigen Entscheidungen des Kinderhauses Beratungsfunktion. Doch auch wenn Sie nicht im Elternbeirat sind, können Sie uns unterstützen, z.B. bei der Gestaltung von Festen mitwirken, ein Elterncafé oder Stammtisch gründen, bei der Gartengestaltung mitwirken …… u.v.m.