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Elternbeiträge

Stundenbuchungen: Kindergarten oder Kinderkrippe

 

Die Buchungszeit gibt den von den Eltern mit der Gemeinde vereinbarten Zeitraum an, während dem das Kind regelmäßig im Kinderhaus betreut wird (täglich durchschnittliche Nutzungszeit = Wochendurchschnitt). Wechselnde Buchungszeiten und/oder Buchungen weniger als 5 Tage/Woche werden auf den Tagesdurchschnitt einer 5 Tage/Woche umgerechnet.

 

                               Der Freistaat Bayern übernimmt für Kinder im Kindergartenbereich

                               von 3 Jahren bis zum Schulübertritt automatisch 100€ vom Elternbeitrag.

                                              (nicht ausgeschöpfter Beitrag wird nicht ausbezahlt)

 

 

Der Elternbeitrag wird jeweils am 5. Werktag eines jeden Monats für den gesamten Monat fällig.

Zu diesem Monatsbeitrag kommen zusätzlich jeweils monatlich 3 € für Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie 25 € im Jahr für Getränke hinzu.

 

 

Bei erstmaliger Aufnahme in das Kinderhaus sieht der Elternbeitrag folgendermaßen aus:

Bei Eintritt bis zum 15. ist der volle, ab dem 16. der halbe Monatsbeitrag zu entrichten. Dieser ist spätestens am 5. Werktag des Folgemonats zu bezahlen.

 

Bei gleichzeitigem Besuch von zwei oder mehr Kindern einer Familie (nicht mit einberechnet werden Vorschulkinder), reduziert sich die niedrigste Gebühr um 50%. Dabei ist keine Differenzierung von Kindergarten und Krippe vorzunehmen.

 

 

Bayrisches Krippengeld

Sie können über das ZBFS das sogenannte „Krippengeld“ beantragen. Bei Genehmigung werden 100€ des Beitrages übernommen. Für die Beantragung benötigen Sie eine Bestätigung der Einrichtung, die Sie auf Anfrage bei der Leitung erhalten. 

 

 

 

Folgende Buchungszeiten sind möglich:

 Besuch des Kindergartens:Besuch der Kinderkrippe:
1-2 Stunden/Tag 70 €
2-3 Stunden/Tag 85 €
3-4 Stunden/Tag72 €100 €
4-5 Stunden/Tag79,50 €115 €
5-6 Stunden/Tag87 €125 €
6-7 Stunden/Tag94,50 €135 €
7-8 Stunden/Tag102 €145 €
8-9 Stunden/Tag109,50 € 
9-10 Stunden/Tag117 € 

 

Abweichung der Stundenbuchung:

Werden die gebuchten Zeiten regelmäßig überzogen, behält sich die Gemeinde vor, die nächsthöhere Gebühr für diesen Monat zu berechnen. Als regelmäßig gelten Buchungszeitenüberschreitungen an 4 Tagen (Kindergarten) oder an 5 Tagen (Kinderkrippe) im Monat.

Bei Gebührenerhöhungen zweimal in Folge, bleibt diese Gebühr bis zum nächsten Änderungsdatum (01.01., 01.05., 01.09. eines Jahres) bestehen.

Es besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgenutzt werden. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten mit Überziehung der Buchungszeit zu verrechnen.

 

Eine Höherbuchung der Buchungszeiten ist in begründeten Fällen grundsätzlich möglich.

 

 

 

Abweichung der Stundenbuchung:

Werden die gebuchten Zeiten regelmäßig überzogen, behält sich die Gemeinde vor, die nächsthöhere Gebühr für diesen Monat zu berechnen. Als regelmäßig gelten Buchungszeitenüberschreitungen an 5 Tagen im Monat.

Bei Gebührenerhöhungen zweimal in Folge, bleibt diese Gebühr bis zum nächsten Änderungsdatum (01.01., 01.05., 01.09. eines Jahres) bestehen.

Es besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgenutzt werden. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten mit Überziehung der Buchungszeit zu verrechnen.

 

Eine Höherbuchung der Buchungszeiten ist in begründeten Fällen grundsätzlich möglich.

 

 

 

 

Bürozeiten der Leitung

Montag - Mittwoch in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag – Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr 13.00 Uhr

Wenn Sie ein Gespräch wünschen melden, Sie sich gerne bitte an:
 telefonisch unter 09642/1740 oder per Email an